Fahrschule SchölermannFahrschule Schölermann

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Führerscheinklassen

Führerscheinklasse A

Dazu gehören alle Krafträder - auch mit Beiwagen.

Mindestalter: 18 Jahre


Führerscheinklasse A1

Dazu gehören Krafträder mit einem Hubraum von max. 125ccm und einer Motorleistung von max. 11kW Leichtkrafträdern.

Mindestalter: 16 Jahre


Führerscheinklasse B

Dazu gehören Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3,5t und max. 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger dürfen bis 750kg mitgeführt werden. Anhänger über 750kg dürfen nur bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs und bis zu einer Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von max. 3,5t mitgeführt werden.

Mindestalter: 18 Jahre
Theoretische Prüfung:


Führerscheinklasse BF17

Der Führerschein mit 17 in Begleitung. Weitere Informationen finden Sie hier.

Mindestalter: 16,5 Jahre


Führerscheinklasse BE

Dazu gehören Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 750kg (sofern der Zug nicht unter Klasse B fällt).

Mindestalter: 18 Jahre


Führerscheinklasse C

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (plus Anhänger mit höchstens 750kg). Auch Kraftomnibusse im Inland ohne Fahrgäste.

Mindestalter: 18 Jahre


Führerscheinklasse C1

Dazu gehören Kraftfahrzeuge mit bis zu 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und mit einer zul. Gesamtmasse von mehr als 3,5t, aber nicht mehr als 7,5t. Anhänger bis zu einer zul. Gesamtmasse von 750kg dürfen mitgeführt werden.

Mindestalter: 18 Jahre


Führerscheinklasse C1E

Dazu gehören die Kombinationen aus einem Fahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit einer zul. Gesamtmasse von mehr als 750kg. Die Kombination darf insgesamt nicht mehr als 12t wiegen und die zul. Gm des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.


Führerscheinklasse CE

Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge

Mindestalter: 18 Jahre


Führerscheinklasse D

Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, auch mit Anhänger bis 750kg zul. Gesamtmasse.

Mindestalter: 21 Jahre


Führerscheinklasse DE

Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, auch mit Anhänger über 750kg zul. Gesamtmasse.

Mindestalter: 21 Jahre


Führerscheinklasse L

Dazu gehören land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen mit bbH bis 32km/h, mit Anhänger bis 25km/h sowie selbst fahrende Arbeitsmaschinen und Stapler mit bbH bis 25km/h.

Mindestalter: 16 Jahre


Führerscheinklasse M

Dazu gehören Kleinkrafträder mit Hilfsmotor mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von max. 45km/h und einem Hubraum von max. 50ccm.

Mindestalter: 16 Jahre


Führerscheinklasse T

Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60km/h und selbst fahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40km/h, die jeweils für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind.

Mindestalter: 16 Jahre bei 40km/h, 18 Jahre bei 60km/h


Führerscheinklasse S

Dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, jeweils bis 45km/h. (bis 50 ccm bei Fremdzündungsmotor, bis 4 kW bei Diesel- oder E-Antrieb, Leermasse bis 350 kg (ohne Akkus bei E-Antrieb))

Mindestalter: 16 Jahre


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Führerschein-Intensivkurs

Führerscheinausbildung im IntensivkursIn 12 Tagen theoretische und praktische Prüfung möglich.Bitte informieren sich zu den Vorausset weiter..

weitere Termine

Unterlagen nicht vergessen

  • Passbild (Fotograf)
  • Sehtest (Optiker, TÜV, Augenarzt)
  • Bei der Klasse C ist zusätzlich noch eine augen- und hausärztliche Untersuchung notwendig
  • Erste-Hilfe-Bescheinigung bei Erwerb der Klassen C oder D
  • Kopie Führerschein bei Erweiterung (die machen wir auch in der Fahrschule)