Führerscheinklassen
Dazu gehören alle Krafträder - auch mit Beiwagen.
Mindestalter: 18 Jahre
Dazu gehören Krafträder mit einem Hubraum von max. 125ccm und einer Motorleistung von max. 11kW Leichtkrafträdern.
Mindestalter: 16 Jahre
Dazu gehören Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3,5t und max. 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger dürfen bis 750kg mitgeführt werden. Anhänger über 750kg dürfen nur bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs und bis zu einer Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von max. 3,5t mitgeführt werden.
Mindestalter: 18 Jahre
Theoretische Prüfung:
Der Führerschein mit 17 in Begleitung. Weitere Informationen finden Sie hier.
Mindestalter: 16,5 Jahre
Dazu gehören Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 750kg (sofern der Zug nicht unter Klasse B fällt).
Mindestalter: 18 Jahre
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (plus Anhänger mit höchstens 750kg). Auch Kraftomnibusse im Inland ohne Fahrgäste.
Mindestalter: 18 Jahre
Dazu gehören Kraftfahrzeuge mit bis zu 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und mit einer zul. Gesamtmasse von mehr als 3,5t, aber nicht mehr als 7,5t. Anhänger bis zu einer zul. Gesamtmasse von 750kg dürfen mitgeführt werden.
Mindestalter: 18 Jahre
Dazu gehören die Kombinationen aus einem Fahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit einer zul. Gesamtmasse von mehr als 750kg. Die Kombination darf insgesamt nicht mehr als 12t wiegen und die zul. Gm des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.
Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge
Mindestalter: 18 Jahre
Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, auch mit Anhänger bis 750kg zul. Gesamtmasse.
Mindestalter: 21 Jahre
Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, auch mit Anhänger über 750kg zul. Gesamtmasse.
Mindestalter: 21 Jahre
Dazu gehören land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen mit bbH bis 32km/h, mit Anhänger bis 25km/h sowie selbst fahrende Arbeitsmaschinen und Stapler mit bbH bis 25km/h.
Mindestalter: 16 Jahre
Dazu gehören Kleinkrafträder mit Hilfsmotor mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von max. 45km/h und einem Hubraum von max. 50ccm.
Mindestalter: 16 Jahre
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60km/h und selbst fahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40km/h, die jeweils für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind.
Mindestalter: 16 Jahre bei 40km/h, 18 Jahre bei 60km/h
Dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, jeweils bis 45km/h. (bis 50 ccm bei Fremdzündungsmotor, bis 4 kW bei Diesel- oder E-Antrieb, Leermasse bis 350 kg (ohne Akkus bei E-Antrieb))
Mindestalter: 16 Jahre


